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Bestandsänderungen zwischen zwei Eigentumswohnungen, z.B. wenn eine Wohnungseigentümerin/ein Wohnungseigentümer ein Zimmer von einer Nachbarin/einem Nachbarn kauft, müssen verbüchert werden. Zuvor muss der Nutzwert in einem Gerichtsverfahren (Schlichtungsstellenverfahren) neu festgesetzt werden.
Das Bezirksgericht (→ BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz