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Die Statuten bilden die Grundlage der Organisation eines Vereins. Die Gestaltung der Organisation steht den Gründerinnen/den Gründern des Vereins im Rahmen der Gesetze frei.
Folgende Punkte müssen in den Statuten enthalten sein:
Verwirklicht der Verein steuerlich relevante Tätigkeiten und möchte er steuerliche Begünstigungen (§§ 34 ff Bundesabgabenordnung) in Anspruch nehmen, sind auch bestimmte Anforderungen an die Statuten zu beachten. Das BMF stellt dafür Musterstatuten zur Verfügung.
Jedes Vereinsmitglied kann vom Leitungsorgan des Vereins verlangen, dass ihr/ihm die Statuten ausgefolgt werden.
Vereinsgesetz (VerG)
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Grundbuch
Heirat
Kfz
Kinderbetreuung
Pension
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug
Wohnen