Wer in Fieberbrunn einen über drei Monate alten Hund hält, hat an die Marktgemeinde eine jährliche Hundesteuer zu entrichten, wenn er nicht nachweist, dass der Hund schon in einer anderen österr. Gemeinde oder in einem Mitgliedsland der EU besteuert wird.
Die Hundemarke ist im Marktgemeindeamt Fieberbrunn, Finanzverwaltung erhältlich.
Wir möchten Sie auch auf die beiden Verordnungen über den Leinenzwang und die Hundekot-Entfernungspflicht hinweisen und bitten um Einhaltung.